Grundschutz

Grundschutz

Bautechnische Grundsätze

Alle Bautechnischen Grundsätze basieren auf dem Konzept des Grundschutzes.

Das bedeutet:
- Schutz vor herabfallenden Trümmern, Stabilität des Schutzraumes gegen besonders hohe mechanische Belastungen
- Schutz vor Brandeinwirkungen, wie sie beim Brand eines Gebäudes entstehen können
- Schutz vor radioaktivem Niederschlag, wie er kurz nach der bodennahen Explosion bei einem nuklearen Einsatz erfolgen kann
- Schutz vor chemischen und biologischen Kampfstoffen, Einbau einer darauf ausgelegten vollständigen Luftfilteranlage
- Schutz vor Terrorismus, Beschuss mit Projektilwaffen alle Art.
- Eignung für einen längeren, ununterbrochenen und autonomen Aufenthalt im Schutzraum, d.h. Wasserbevorratung, Bevorratung von Dieselkraftstoff bei größeren Schutzräumen usw.

Wo soll der Schutzraum untergebracht sein?
Der Eingang zum Schutzraum muss von den Wohnungen oder Arbeitsstätten auf dem kürzesten Wege erreichbar sein.
Er soll nicht direkt gegenüber dem Kellerabgang liegen, sondern seitlich versetzt angeordnet werden.
Damit ist nach dem Abwinkelungsprinzip ein Höchstmaß an Strahlen-, Trümmer- und Brandschutz gegeben.

Wie funktioniert ein Schutzraum:
Die Funktionsweise und der Aufbau von Schutzräumen sind in Deutschland normiert. Neben entsprechend verstärkten Wänden und Decken,
sowie einem Notausstieg stellt vor allem der Luftfilter ein zentrales Element des Schutzraumes dar.
Durch Sand oder Aktivkohle wird Luft angesaugt. Dadurch können radioaktive Partikel, chemische und biologische Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden.
Während der Luftfilter gereinigte Luft in den Raum ansaugt, sorgen Überdruckventile dafür, dass verbrauchte Luft hinaus kann, zeitgleich aber keine ungefilterte Außenluft hinein gelangt.

Aufbau Schutzraum:
Schutzräume sind Fensterlos, gasdicht, brandbeständig, strahlensicher und druckfest.

Schutzbelüftung:
Bei nicht mehr atembarer Außenluft werden die Absperrventile an Zu- und Abluftrohren geschlossen.
Atemluft wird nun über einen Sandfilter, zur Reinigung, vom Schutzraumbelüfter angesaugt.
Der Schutzraumbelüfter ist mit einem Elektromotor versehen, der bei Stromausfall durch Handnotbetrieb ersetzt werden kann.

Sandfilter:
Der Sandfilter ist an dem Schutzraum unter Terrain anzuordnen und vom Schutzraum durch eine mindestens 30cm starke Betonmauer zu trennen.
Die Wände des Sandfilters sind in 15cm starkem Stahlbeton auszuführen. Die Decke über dem Sandfilter muss trümmersicher sein!
Der Ansaugrost muss Mitschlepperscheinungen des Filtersandes bei Schutzluftansaugung verhindern.

Installationen:
Im Schutzraum ist eine Wasserentnahmestelle vorgesehen. Abwasser ist über einen Rückstauverschlussmit Schieber abzuführen.
Die Elektroinstallation ist in Feuchtraumausführung herzustellen und eine Anschlussmöglichkeit für ein Rundfunkgerät muss vorhanden sein.
Alle Leitungsdurchführungen werden gasdicht und brandbeständig durch entsprechend einbetonierte Wanddurchführungen abgeschlossen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner